Beherbergungsstatistik: die Monatsmeldung ohne Excel

Ab zehn Gästebetten sind Sie zur monatlichen Beherbergungsstatistik verpflichtet — unabhängig von der Meldeschein-Reform 2025, mit der das oft verwechselt wird. Dieser Ratgeber erklärt, welche Zahlen das Statistische Landesamt verlangt, wo die Herkunftsland-Zuordnung in der Praxis hakt, und wie sich die Meldung aus Ihren Buchungen von selbst füllt.

Wer ist meldepflichtig?

Das Beherbergungsstatistikgesetz verpflichtet jeden Betrieb mit mindestens zehn Gästebetten zur monatlichen Auskunft gegenüber dem Statistischen Landesamt. Die Auskunftspflicht knüpft an die Bettenzahl an, nicht an die Zimmerzahl — wer die Zehn-Betten-Schwelle erreicht, meldet Monat für Monat, nicht nur einmalig oder auf Nachfrage.

Übermitteln lässt sich die Meldung über zwei amtliche Wege: IDEV, das Online-Portal der amtlichen Statistik, oder eSTATISTIK.core, die Software zur strukturierten Dateneingabe. Beide Wege führen zum selben Ziel, unterscheiden sich aber im Format der Eingabe — welcher besser zu Ihrem Arbeitsablauf passt, entscheiden Sie.

Ein verbreiteter Irrtum: Die Reform des Bundesmeldegesetzes 2025, mit der die besondere Meldepflicht für deutsche Gäste beim Meldeschein entfallen ist, hat an der Beherbergungsstatistik nichts geändert. Meldeschein und Beherbergungsstatistik sind zwei getrennte Pflichten mit unterschiedlicher Rechtsgrundlage — die eine betrifft die Identität einzelner Gäste, die andere aggregierte Zahlen fürs Landesamt. Wer nach der Reform annimmt, auch die Statistikpflicht sei entfallen, meldet zu Unrecht nicht.

Welche Zahlen verlangt das Landesamt?

Im Kern verlangt die Monatsmeldung vier Werte: die Zahl der Ankünfte, die Zahl der Übernachtungen, das Herkunftsland der Gäste nach amtlicher Ländersystematik sowie die angebotenen Betten. Ab 25 Gästezimmern kommen zwei weitere Werte hinzu — die Zimmerzahl und die Zimmerauslastung, zwei Angaben, die für kleinere Häuser unter dieser Schwelle entfallen.

Zwei Zählregeln sorgen in der Praxis für die meisten Fehler. Erstens: Eine Übernachtung ist eine Personen-Nacht im Meldemonat — bei einem Aufenthalt über den Monatswechsel hinweg zählen Sie nur die Nächte, die tatsächlich in den jeweiligen Monat fallen, nicht den ganzen Aufenthalt im ersten oder letzten Monat. Zweitens: Stornierte Buchungen und No-Shows zählen nie mit, auch dann nicht, wenn eine Stornogebühr berechnet wurde — meldepflichtig ist die tatsächliche Übernachtung, nicht die Buchung.

Das Problem mit dem Herkunftsland

Die größte Fehlerquelle in der Praxis ist nicht die Zählung, sondern die Zuordnung. Die amtliche Ländersystematik, nach der das Landesamt das Herkunftsland verlangt, ist eine eigene Klassifikation mit fester Schlüsselnummer je Land — und sie deckt sich nicht mit dem, was Buchungsportale an Herkunftsangaben liefern. Zwischen amtlicher Systematik und Portaldaten klafft in der Praxis eine Lücke, die sich nicht von selbst schließt.

Die Folge: Viele Häuser pflegen die Zuordnung händisch nach, meist in einer separaten Excel-Liste neben dem eigentlichen Buchungssystem. Das kostet Zeit — und ist fehleranfällig, weil sich Buchungssystem und Statistik-Liste ab dem Moment auseinanderentwickeln, in dem eine Buchung storniert, umgebucht oder nachträglich korrigiert wird. Für Sie bedeutet das einen doppelten Pflegeaufwand: einmal im Buchungssystem, einmal in der Nachbearbeitung für die Meldung.

So macht es die Masaro-Hotelsoftware

Bei Ihnen füllt sich die Meldung aus den ohnehin vorhandenen Buchungsdaten, ohne zweite Liste nebenher. Das Herkunftsland jedes Gastes ordnet das System automatisch der amtlichen Ländersystematik zu — das Land steht bereits in der Buchung, das System übersetzt es automatisch in die passende Schlüsselnummer. Der manuelle Zwischenschritt über eine separate Liste entfällt damit vollständig.

Fehlt bei einer Buchung die Herkunftsangabe, bleibt kein Leerfeld stehen: Das System erzeugt daraus eine Aufgabe, die Sie vor der nächsten Meldung abarbeiten, statt dass die Lücke erst beim Übertragen auffällt.

Für die Übermittlung erzeugen Sie wahlweise eine Datei für eSTATISTIK.core (Erhebung 45511) oder eine Druckübersicht zum Abtippen in IDEV — je nachdem, welchen Weg Sie gewohnt sind. Am Monatsersten erinnert Sie das System an die fällige Meldung, und jede einmal erstellte Meldung wird unveränderlich archiviert, damit sich im Nachhinein nachvollziehen lässt, was wann gemeldet wurde. Wie das mit den übrigen Funktionen der Software zusammenspielt, zeigt Ihnen der Funktionsüberblick.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Betten muss ich melden?

Ab zehn Gästebetten sind Sie nach dem Beherbergungsstatistikgesetz zur monatlichen Auskunft verpflichtet. Die Schwelle bezieht sich auf die Bettenzahl, nicht auf die Zimmerzahl.

Wie oft muss gemeldet werden?

Die Beherbergungsstatistik ist eine monatliche Meldung. Den genauen Abgabetermin für Ihr Bundesland nennt Ihnen das zuständige Statistische Landesamt — verlässlicher als jede allgemeine Angabe dazu.

Zählen Stornos und No-Shows mit?

Nein. Meldepflichtig ist die tatsächliche Übernachtung, nicht die Buchung — stornierte Aufenthalte und No-Shows fließen in keinem Fall in die Zahlen ein, auch nicht bei einer berechneten Stornogebühr.

Hat die Meldeschein-Reform 2025 die Statistikpflicht abgeschafft?

Nein. Die Reform des Bundesmeldegesetzes 2025 betrifft ausschließlich den Meldeschein und die besondere Meldepflicht für deutsche Gäste. Die Beherbergungsstatistik hat eine eigene Rechtsgrundlage und läuft davon unberührt weiter.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Stand: August 2026.