Wer schuldet die Abgabe — Gast oder Betrieb?
Ob die Kurtaxe der Gast oder der Betrieb schuldet, entscheidet nicht der Gesetzgeber allgemein, sondern die Satzung der jeweiligen Gemeinde. Diese Unterscheidung ist mehr als Formsache — sie bestimmt, wie Sie die Abgabe steuerlich behandeln.
Ist der Gast Schuldner — der klassische Fall der Kurtaxe —, zieht der Betrieb die Abgabe lediglich für die Gemeinde ein. Sie ist dann ein durchlaufender Posten: nicht umsatzsteuerbar, ohne eigenen Steuersatz auf der Rechnung. Das hat der Europäische Gerichtshof am 13.07.2023 bestätigt (Az. C-344/22) — allerdings unter der Bedingung, dass die Kureinrichtungen, die mit der Kurtaxe finanziert werden, frei zugänglich sind.
Ist dagegen der Betrieb selbst Schuldner — je nach Kommune etwa als Bettensteuer oder City Tax —, handelt es sich um steuerpflichtiges Entgelt. Die Abgabe fließt dann wie der Zimmerpreis in die Umsatzbesteuerung ein.
Einrechnen oder separat ausweisen?
Aus der Schuldnerfrage folgt eine zweite: Muss die Abgabe im ausgewiesenen Zimmerpreis stecken, oder darf sie separat aufgeführt werden? Auch hier hängt die Antwort vom Fall ab.
Für Konstellationen, in denen der Betrieb Schuldner ist, hat das OLG Köln mit Urteil vom 14.03.2014 (Az. 6 U 172/13) entschieden: Das Preisangabenrecht verlangt die Einrechnung in den beworbenen Preis. Für die klassische Kurtaxe, bei der der Gast Schuldner ist, sieht das der Deutsche Tourismusverband anders und vertritt die Gegenposition — separater Ausweis bleibt hier üblich, etwa als Zusatz „zzgl. Kurtaxe, zahlbar vor Ort".
Für Sie heißt das: Ihr Abrechnungssystem muss beide Varianten beherrschen, nicht nur eine. Welche Variante für Sie zutrifft, entscheidet Ihre eigene Satzung — nicht eine allgemeine Regel.
Berechnungsarten und Befreiungen
Die Satzungen unterscheiden sich auch in der Berechnung. Verbreitet sind drei Modelle:
- ein fester Betrag pro Person und Nacht,
- ein fester Betrag pro Nacht, unabhängig von der Personenzahl,
- oder ein Prozentsatz vom Logispreis.
Viele Gemeinden staffeln zusätzlich nach Saison — ein höherer Satz in der Hauptsaison, ein niedrigerer in der Nebensaison, definiert über feste Datumsfenster im Jahr. Manche Satzungen begrenzen die Abgabe zudem auf die ersten Aufenthaltsnächte und erlassen sie für längere Aufenthalte darüber hinaus.
Dazu kommen Befreiungen. Ob und wie Kinder befreit sind, regelt die jeweilige Satzung — das System bildet die Kinderbefreiung als einfaches Merkmal an der Buchung ab, ohne Altersprüfung im Einzelfall. Weitere typische Befreiungsgründe sind die Geschäftsreise, eine Schwerbehinderung, der Status als Einheimischer sowie sonstige, von der jeweiligen Gemeinde definierte Gründe.
Wichtig für Ihre spätere Abrechnung: Dokumentieren Sie eine Befreiung mit ihrem Grund, statt sie aus der Buchung zu löschen. Nur so lässt sich gegenüber der Gemeinde nachvollziehen, warum für eine bestimmte Übernachtung keine Abgabe angefallen ist.
Die Gemeindeabrechnung
Am Ende jedes Abrechnungszeitraums steht die Meldung an die Gemeinde — je nach Satzung monatlich oder quartalsweise. Sie muss alle Buchungen des Zeitraums abbilden: Nächte, Personenzahl, ob die Abgabe fällig war oder eine Befreiung mit Grund galt, sowie den jeweiligen Betrag. Üblich sind zwei Formate nebeneinander — ein PDF für die Ablage und ein CSV für die Weiterverarbeitung bei der Gemeinde.
Ein Beispiel macht die Rechnung greifbar: Zwei Erwachsene und ein Kind übernachten drei Nächte bei Ihnen im Haus, das Kind ist befreit. Bei einem Satz von 2,50 € pro Person und Nacht ergeben sich 2 Personen × 3 Nächte × 2,50 € = 15,00 €. Dieser Betrag ist, sofern der Gast Schuldner ist, in voller Höhe durchlaufender Posten — er taucht auf der Rechnung auf, verändert aber nicht Ihren umsatzsteuerpflichtigen Umsatz.
So macht es die Masaro-Hotelsoftware
Sie hinterlegen die Abgabe je Haus frei konfigurierbar — Berechnungsart, Saisonzeiten, Befreiungsgründe, Ausweis im Preis oder separat. Der Betrag wird bei der Buchung eingefroren, statt sich bei einer späteren Satzungsänderung nachträglich zu verschieben. Das hält jede einzelne Buchung GoBD-fest nachvollziehbar, auch Jahre später.
Die Gemeindeabrechnung erstellen Sie per Klick aus den vorhandenen Buchungsdaten, ohne Übertragung aus einer separaten Liste. Wie das mit den übrigen Funktionen der Software zusammenspielt, zeigt Ihnen der Funktionsüberblick.